Werries im Wandel der Jahrhunderte. Band 1

Die Kolonie Ostwennemar kam zum ersten Pfarrbezirk, der die alte Mark und das Gebiet zwischen Ahse und Papenweg umfasste.


Damals gehörten zum Presbyterium außer den Pfarrern Paul Wittmann und Reinhard Judt die Herren Höfelinghaus, Wältken, Schlieper, Hengst, Kohlhase und Günther. Die erstgenannten zwei kamen aus Werries. Wältgen war Lehrer und Höfelinghaus der größte Bauer im Ort. Der Landwirt Hengst vertrat die Bauernschaft Braamen.

Im August 1932 stellte das Presbyterium fest, dass zu der Zeit 6221 Evangelische zur Kirchengemeinde Mark gehörten, davon inder

Mark                                                              1159

Ostenfeldmark (Heut Mark Bodelschwinghhaus) 1391

Braam-Ostwennemar                                       1391

Werries                                                           2280 Gemeindeglieder


Neben dem Presbyterium gab es damals noch die Gemeindevertretung. Sie bestand aus 40 Männern. Werries stellte davon 12, die Ostenfeldmark 11, Braam - Ostwennemar 9 und die Mark 8 Vertreter. Die Werrieser Vertreter waren Reichsbahn


Die Leitung der Evangelischen Kirche in Westfalen reagierte diesmal schneller und schickte Reinhard Judt nach Werries. Mit ihm beginnt nun ein neues Kapitel der Gemeindegeschichte.



Am 4.4.1931 wurde er vom Ev. Konsistorium, ohne dass die Gemeinde durch Wahl mitwirken durfte, zum ersten Werrieser Pfarrer berufen.


Reinhard Judts Berufung geschah nach dem Pfarrwahlgesetz von 1886.

In diesem Gesetz ist festgelegt, dass das Presbyterium zweimal den Pfarrer selbst wählen darf. Beim dritten Mal schlägt die Kirchenleitung 1 bis 3 Kandidaten vor. Einen von den Vorgeschlagenen muss die Gemeinde dann nehmen. Diese Regelung diente dazu, auch Behinderte und solche, die niemand wählt, unterbringen zu können.



Der neue Pfarrer beantragte sehr bald im Presbyterium, dass in Werries eine Kirche gebaut werden sollte. Das Presbyterium Mark war bereit mitzuziehen. Am 11.3.1928 und am 12.10.1930 beschloss das Presbyterium der Kirchengemeinde Mark, in Werries zu bauen. Das Konsistorium der Kirchenprovinz Westfalen (Heut: Landeskirchenamt der Evangelischen Landeskirche in Westfalen) musste damals jedes Bauvorhaben genehmigen. Es tat das nur, wenn die Finanzierung der Baukosten und der Folgekosten glasklar und in „trockenen Tüchern“ war. Weil das offenbar nicht der Fall war, lehnte das Konsistorium diese Beschlüsse ab.



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